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   VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14   

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VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14 (https://dejure.org/2016,58747)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.09.2016 - 7 K 1273/14 (https://dejure.org/2016,58747)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. September 2016 - 7 K 1273/14 (https://dejure.org/2016,58747)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14
    Der Besitz kinderpornographischer Bilddateien, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, ist auch in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt im statusrechtlichen Sinne eines Polizeibeamten bedeutsamen Weise i.S.d. § 92 Abs. 1 S. 2 SBG a.F. (heute § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG) zu beeinträchtigen,(Vgl. nur die Urteile des BVerwG vom 18.06.2015 - 2 C 9/14, 2 C 19/14 und 2 C 25/14, juris; s. auch BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 669 = ZBR 2008, 316, juris.) sodass ein außerdienstliches Dienstvergehen vorliegt.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften nicht der Fall.(Vgl. zuletzt die Urteile vom 18.06.2015 - 2 C 9/14, 2 C 19/14 und 2 C 25/14, juris.) Zwar trage die Nachfrage nach derartigen Bild- oder Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei.

    Er besaß keine Videoaufnahmen, deren Herstellung eine besondere Belastung der Opfer zwingend mit sich bringt, wie der Täter im Fall des Bundesverwaltungsgerichts 2 C 9/14.

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14
    Der Besitz kinderpornographischer Bilddateien, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, ist auch in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt im statusrechtlichen Sinne eines Polizeibeamten bedeutsamen Weise i.S.d. § 92 Abs. 1 S. 2 SBG a.F. (heute § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG) zu beeinträchtigen,(Vgl. nur die Urteile des BVerwG vom 18.06.2015 - 2 C 9/14, 2 C 19/14 und 2 C 25/14, juris; s. auch BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 669 = ZBR 2008, 316, juris.) sodass ein außerdienstliches Dienstvergehen vorliegt.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den außerdienstlichen Besitz kinderpornographischer Schriften nicht der Fall.(Vgl. zuletzt die Urteile vom 18.06.2015 - 2 C 9/14, 2 C 19/14 und 2 C 25/14, juris.) Zwar trage die Nachfrage nach derartigen Bild- oder Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei.

    Auch beging er keine Begleittaten, wie der Täter im Fall des Bundesverwaltungsgerichts 2 C 25/14.

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14
    War dem Beklagten damit indes bewusst, dass die Bilddateien aufgerufener Webseiten beim Surfen im Internet automatisch in einem Verzeichnis abgespeichert wurden, so handelte er hinsichtlich der Abspeicherung der hier in Rede stehenden kinderpornographischen Bilddateien und des dadurch begründeten Besitzes(Vgl. dazu, dass der Nutzer mit der bloßen Speicherung von Daten im Cache-Speicher eines PC-Systems deren Besitz erlangt, nur BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06 -, juris.) zumindest bedingt vorsätzlich.
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14
    Nach der im Jahre 2007 geltenden Rechtslage des damals gültigen § 184b Abs. 1 StGB musste eine kinderpornographische Schrift jedoch den sexuellen Missbrauch von Kindern i.S.d. § 176 StGB zum Gegenstand haben, was nach der Rechtsprechung des BGH - im Hinblick auf § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - durch ein bloßes Bestimmen des Kindes zu einem - auch sexuell aufreizenden - Posieren noch nicht der Fall war.(Vgl. Beschluss vom 02.02.2006 - 4 StR 570/05 -, BGHSt 50, 370, juris.) Gleiches gilt für die hinsichtlich der Ordner "0806" und " unarsae " angeschuldigten 17 bzw. 4 Bilddateien; auch hierbei handelt es sich um - sexuell aufreizende - so genannte Posingbilder; hinzu kommt, dass das Alter der abgebildeten Mädchen nicht bei allen 21 Bildern eindeutig bei unter 14 Jahren liegt.
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14
    Der Besitz kinderpornographischer Bilddateien, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, ist auch in besonderem Maße geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt im statusrechtlichen Sinne eines Polizeibeamten bedeutsamen Weise i.S.d. § 92 Abs. 1 S. 2 SBG a.F. (heute § 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG) zu beeinträchtigen,(Vgl. nur die Urteile des BVerwG vom 18.06.2015 - 2 C 9/14, 2 C 19/14 und 2 C 25/14, juris; s. auch BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 669 = ZBR 2008, 316, juris.) sodass ein außerdienstliches Dienstvergehen vorliegt.
  • VG Saarlouis, 27.05.2019 - 7 K 1047/18

    Zur Zurückstufung eines Beamten wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder- und

    Dies kann nach der vom Gericht geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Besitz von kinderpornographischen Schriften nicht gelten(Vgl. die Urteile vom 18.06.2015 - 2 C 9/14, 2 C 19/14 und 2 C 25/14 -, juris; dieser Rechtsprechung folgend nur Urteil der Kammer vom 29.04. und 23.09.2016 - 7 K 1273/14 -).

    Das Ausmaß des durch die außerdienstlich begangene Straftat hervorgerufenen Vertrauensschadens muss daher im Einzelfall bestimmt werden(Vgl. Urteil der Kammer vom 29.04. und 23.09.2016 - 7 K 1273/14 -).

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